fbpx

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. AUFTRAG: Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und Gestaltung des Auftragnehmers ausdrücklich an. Der Auftraggeber erkennt durch die Auftragserteilung die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers an.

2. NUTZUNGSRECHTE: Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die übertragenen Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber mit Bezahlung der in Auftrag gegebenen Leistung. Die Übertragung der erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Vom Auftragnehmer angefertigte Bilder dürfen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien nur mit Nennung dessen Namens abgedruckt werden. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Bilder ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkungen in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien aufzubewahren (Art. 24 §1 URG) und davon Ausbelichtungen anfertigen zu lassen und/oder diese selbst auszudrucken.  Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass für eine Veröffentlichung, Weitergabe sowie den Vertrieb seinerseits der von Auftragnehmer angefertigten Fotoaufnahmen, eine so genannte Übertragung der Nutzungsrechte erforderlich ist. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe der Bilder ist nicht gestattet und nach deutschem Recht strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.

3. URHEBERRECHT: Die Urheberrechte unterliegen allein bei der Fotografin - Corina Richter Photography. Für etwaige kommerzielle Verwendungszwecke holt der Auftragnehmer in schriftlicher Form von Auftraggeber eine Genehmigung ein. Alle Aufnahmen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberrechts. Alle angefertigten Fotos bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Corina Richter Photography und unterliegen dem Urheberrecht. Die Bilder unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede Verwertung die vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassen ist, bedarf die vorherige schriftliche Zustimmung des Fotografen oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder andere elektronische Medien. Die RAW – Dateien bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden bis auf Widerruf von diesem (auf gesicherte Speichermedien) aufbewahrt.

4. TERMINE: Vereinbarte Termine und Aufnahmeorte gelten solange, bis ein anderer Termin und Ort schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt wird. Bei Unmöglichkeit der Durchführung einer vereinbarten Aufnahme, z. B. aufgrund von Witterungsverhältnissen, steht dem Auftragnehmer das Recht zu, mindestens drei für den entsprechenden Anlass geeignete Aufnahmeorte vorzuschlagen, wobei vom Auftraggeber ein geeigneter Ort bestimmt werden muss. Bei Nichtbestimmung kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug.

5. AUSFALLGEBÜHREN: Grundsätzlich ist eine Terminänderung immer möglich und kostenfrei bis 7 Tage vor dem Shooting. Danach sind 50% des Betrages fällig. Bei kurzfristige Terminabsagen (< 48 Std. vor dem vereinbarten Termin) oder bei Nichterscheinen (ohne vorherige Stornierung) ist der komplette Betrag per Rechnung fällig.

6. HÖHERE GEWALT: Wenn ein Ereignis höherer Gewalt eintritt kann jede Partei eine Verschiebung des Termins vorschlagen. Dauert das Ereignis länger als 90 Tage an, so kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind in diesem Falle ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gilt insbesondere Feuer, Erdbeben, Überschwemmung, Unwetter, Quarantänen, Epidemien, Pandemien oder regionale medizinische Krisen, Streiks oder Aussperrungen, Ausschreitungen, bewaffnete Konflikte, Terrorismus oder Krieg (oder unmittelbar bevorstehende Bedrohung dadurch) oder andere Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Auftraggebers oder Auftragnehmers liegen

7. PREISE: Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste, welche auf Corina Richter Photography einzusehen sind. Alle Preise sind gem. §19 UstG. Kleinunternehmerregelung ohne ausgewiesener Umsatzsteuer.

8. DRUCKAUFTRÄGE: Daten die vom Auftraggeber in den Druck gegeben werden, können danach nicht mehr reklamiert werden. Weitere Korrekturen sind in diesem Fall ein Neuauftrag und mit weiteren Kosten verbunden.

9. HAFTUNG: Der Auftragnehmer ist grundsätzlich von jeglicher Haftung ausgeschlossen wenn er die hier aufgeführten Bestimmungen nicht vorsätzlich verletzt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Fotoaufnahmen nach bestem Gewissen und Ermessen auszuführen. Bei Nichtgefallen oder Ablehnung der Fotoaufnahmen durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer grundsätzlich von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Dasselbe gilt bei Nichterfüllung eines Auftrages durch unvorhergesehene Einflüsse bzw. durch nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Auftragnehmers (z.B. Speichermedien defekt, defektes Equipment, Rohdaten gehen verloren, Krankheit, äußere Einflüsse, etc.). Der Auftraggeber ist in diesen Fällen grundsätzlich zur Bezahlung des Fotografenhonorars, laut Rechnung, verpflichtet. Beide Parteien verpflichten sich in diesen Fällen zur gütlichen Einigung

 

 

Zum Seitenanfang