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Teilnahmebedingungen Shootingreise

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Nachfolgende Bestimmungen regeln im gesamten Bereich verbindlich jede Form der persönlichen Teilnahme an Events von Corina Richter Photography (nachfolgend als Fotografin genannt) und sind als solches unmittelbarer Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen der Fotografin und den einzelnen Teilnehmern.

1.2. Teilnehmer in diesem Sinne sind alle Fotografen, Models, Visagisten, Stylisten sowie jede andere Person, die sich im Einvernehmen mit der Fotografin am Set aufhält.

§ 2 Teilnahme

2.1. Die Teilnahme ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die am Tag der Veranstaltung das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.

2.2. Teilnahme sowie An- und Abreise erfolgen, soweit nichts anderes ausdrücklich zwischen den einzelnen Parteien geregelt ist, auf eigene Rechnung. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.

2.3. Jeder Teilnehmer hat sich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden.

2.4. Für die gesamte Dauer des Events ist den Weisungen der Fotografin unbedingt Folge zu leisten.

§ 3 Anmeldung / Absage

3.1. Eine Anmeldung zur Fotoreise erfolgt ausschließlich schriftlich per Mail an kontakt@corinarichter-photography.de. Erst wenn du eine Anmeldebestätigung (Rechnung) bekommst, kann die Zahlung vorgenommen werden (Überweisung). Sobald die Zahlung eingegangen ist, bekommt jeder Teilnehmer eine Buchungsbestätigung.

3.2. Bei Absage der Reise durch den Teilnehmer - egal aus welchem Grund - besteht kein Anspruch auf Erstattung der geleisteten Anzahlung. Die Fotografin wird sich allerdings bemühen, einen Ersatzteilnehmer zu finden. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers entfällt jeglicher Erstattungsanspruch.

§ 4 Nutzungsrechte

4.1. Jeder Teilnehmer erhält ein Model-Release, um die Bildergebnisse für nichtkommerzielle Eigenwerbungszwecke (Sedcard, Homepage, etc.) frei zu nutzen.

4.2. Soweit auf Fotos andere Teilnehmer als das beteiligte Model zu sehen sind, ist darauf zu achten, dass Bildnisse grundsätzlich nicht ohne Einwilligung sämtlicher darin abgebildeter Personen veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass nicht akkreditierte Personen generell nicht mit abgelichtet werden.

§ 5 Making-Of-Fotos/Videos

5.1. Die Fotografin lässt von dem Event als solchem nach freiem Ermessen Video- und Fotomaterial anfertigen, auf dem auch die Teilnehmer zu sehen sein werden. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden.

5.2. Jeder Teilnehmer gestattet der Fotografin, das geschaffene Bild- und Filmmaterial zu Dokumentations- und Eigenwerbungszwecken im Internet oder in anderen Medien zu nutzen. Die Einwilligung ist unwiderruflich und gilt grundsätzlich unbefristet. Sie gilt jedoch nur, soweit durch die Veröffentlichung kein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird. Letzteres kann beispielsweise der Fall sein, wenn er in einer entstellenden oder kompromittierenden Weise dargestellt wird.

§ 6 Haftung

6.1. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während des Events abhanden gekommene Gegenstände.

6.2. Für Sachschäden haftet die Fotografin nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen der Fotografin entstehen.

6.3. Die Fotografin haftet grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die dem Teilnehmer aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens anderer Teilnehmer entstehen.

6.4. Die Fotografin übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen Teilnehmer und haftet insbesondere nicht für die fachliche oder charakterliche Eignung derselben.

6.5. Die Fotografin haftet nicht für die unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne Teilnehmer bzw. mittels von diesen im Rahmen von Fotoshootings oder anderweit geschossenen Fotos zum Nachteil anderer Teilnehmer begangen werden.

6.6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

§ 7 Verwarnung / Ausschluss

7.1. Den Weisungen der Fotografin ist unbedingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer gegen Veranstaltungsregeln oder Weisungen, kann er verwarnt und im Wiederholungsfall von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

7.2. Die Fotografin behält sich vor, Teilnehmer bei fortgesetztem oder besonders schwerwiegenden Verstoß, ohne vorherige Verwarnung von dem Event auszuschließen.

7.3. Ausgeschlossene Teilnehmer bleiben zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.

§ 8 Ausfall der Veranstaltung

Bei Ausfall der Veranstaltung (wegen Krankheit der Fotografin oder Unterbelegung des Workshops/Reise) bekommen die Teilnehmer die bezahlten Teilnahmebeiträge unverzüglich erstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattung.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1. Abweichende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Individualvereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie mit der Fotografin ausdrücklich vereinbart wurden.

9.2. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. die Parteien verpflichten sich für diesen Fall zur Aufnahme einer zweckentsprechenden, wirksamen Ersatzregelung.

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